Die Verschwendung von Lebensmitteln stellt in vielerlei Hinsicht ein echtes Problem dar. Besonders ärgerlich ist es unter anderem, feststellen zu müssen, dass Produkte, die – zumindest gefühlt – gerade erst gekauft wurden, das jeweilige Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben.
Oft werden sie entsorgt… und das, obwohl sie eigentlich noch problemlos verzehrt werden könnten. Aber: das MHD wird von vielen Menschen als „in Stein gemeißelt“ angesehen. Dabei bietet sich hier oft mehr Flexibilität als es im ersten Moment den Anschein haben mag.
(Achtung! Bei den folgenden Infos handelt es sich um Richtwerte! Selbstverständlich wird die Haltbarkeit eines Produkts auch noch von weiteren Faktoren, wie zum Beispiel der Lagerung, den Temperaturen, dem Herstellungsdatum und -prozess, beeinflusst.)
„Mindestens haltbar bis…“ – ein wörtlich zu nehmender Zusatz
Leider vergessen immer noch viele: die drei Worte „mindestens haltbar bis“ sind tatsächlich wörtlich zu nehmen. Sie sagen aus, dass das betreffende Lebensmittel mindestens bis zum besagten Tag gegessen bzw. verarbeitet werden kann – jedoch nur dann, wenn es korrekt gelagert wird.
Bis zu diesem Zeitpunkt soll es nicht nur genießbar sein, sondern auch mit seinem originalen Geschmack aufwarten. Auch gesundheitliche Risiken sollen bis zum angegebenen Datum natürlich ausgeschlossen sein.
Worin liegt der Unterschied zwischen Verbrauchsdatum und MHD?
Im Gegensatz zum Mindesthaltbarkeitsdatum gibt das Verbrauchdatum an, bis zu welchem Tag ein Lebensmittel verbraucht werden muss. Ein klassisches Beispiel hierfür: Hackfleisch.
Mindesthaltbarkeitsdatum – wie viele zusätzliche Tage sind „erlaubt“?
Wie lange ein bestimmtes Lebensmittel nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum noch verzehrt werden kann, ist vor allem von der Art der betreffenden Speise abhängig.
Besonders deutliche Unterschiede zeigen sich hier vor allem im Vergleich zwischen frischem Brot und Nudeln. Während frisches Brot lediglich drei Tage lang haltbar ist, können harte und trockene Nudeln noch lange nach ihrem angegebenen MHD gekocht und zubereitet werden. Ähnliche Richtwerte gelten auch für Reis. Eine Zubereitungszeit bis zu zwei Jahre nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums stellt hier keine Seltenheit dar.
Ähnlich lange Nutzungsmöglichkeiten bieten sich auch im Zusammenhang mit verschiedenen Getränken. So ist Mineralwasser fast „ewig“ haltbar. Zumindest dann, wenn die Flaschen noch nicht geöffnet worden sind und nicht direkt in der Sonne stehen bzw. standen. Ein wenig anders verhält es sich mit Säften. Sofern diese in Glasflaschen abgefüllt wurden, können sie meist noch bis maximal bis zu einem Jahr nach Mindesthaltbarkeitsdatum verzehrt werden – selbstverständlich auch nur dann, wenn sie nicht geöffnet wurden.
Vorsicht bei Milch und Milchprodukten!
Bei Milch- und Milchprodukten ist es wichtig, mit Hinblick auf das angegebene MHD und eine etwaige Flexibilität mit Vorsicht vorzugehen.
Viele dieser Produkte sind noch ein paar Tage nach dem entsprechenden Mindesthaltbarkeitsdatum haltbar – jedoch nur dann, wenn sie noch nicht geöffnet und entsprechend gelagert wurden.
Auch hilfreich: der Geruchs- und Geschmackstest
Wer möglichst sicher herausfinden möchte, ob ein bestimmtes Lebensmittel – trotz Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums – noch haltbar ist, kann gut beraten sein, einen kurzen Geruchs- und Geschmackstest durchzuführen.
Selbstverständlich hilft es auch – gerade bei Obst und Gemüse – das betreffende Lebensmittel zu sichten und auf Schimmel und Co. zu überprüfen.
Als Faustregel gilt dann: sobald eine Speise „irgendwie komisch“ schmeckt oder „nicht mehr angenehm“ riecht, sollte sie nicht mehr verspeist werden.
Fazit
Das Mindesthaltbarkeitsdatum gilt als Richtwert dafür, bis zu welchem Tag ein Lebensmittel MINDESTENS haltbar ist.
Es bedeutet jedoch definitiv nicht, dass die besagte Speise nicht mehr verzehrt werden dürfte. Oft ist es dann – wie so oft – hilfreich, auf das berühmte Bauchgefühl zu hören. Auch dann, wenn das MHD noch in der Zukunft liegt, das Lebensmittel jedoch – weshalb auch immer – nicht wie gewohnt schmeckt, weil beispielsweise die Verpackung beschädigt wurde, ist von einem Verzehr abzusehen.
Wer es schafft, die Situation korrekt einzuschätzen, kann im Idealfall Geld sparen und einer Verschwendung von Lebensmitteln vorbeugen.