Hierbei handelt es sich um eine Frage, die immer wieder die Gemüter erregt. Vor allem im Sommer lieben es viele Menschen, auf ihrem Balkon zu grillen. Spätestens dann jedoch, wenn sich die Nachbarn über den charakteristischen Grillgeruch beschweren, kommt die Frage auf, ob es eigentlich erlaubt ist seinen Balkon entsprechend zu nutzen.
Wer sich hier vorher über seine Rechte (und Pflichten) erkundigt hat, ist auf der sicheren Seite. Eine wichtige Anlaufstelle ist in diesem Zusammenhang der Deutsche Mieterbund. Es gibt jedoch noch weitere Details, die mit Hinblick auf die Beantwortung dieser Frage wichtig werden.
Was sagt der Deutsche Mieterbund?
Laut Deutschem Mieterbund ist es in Deutschland im Grunde nicht verboten, auf dem Balkon zu grillen. Genau das bedeutet jedoch nicht, dass es auch tatsächlich immer erlaubt wäre, die Nachbarn mit dem Geruch – und gegebenenfalls zudem mit der entsprechenden Geräuschkulisse – zu belästigen.
Vielmehr gibt es bei genauer Hinsicht keine allgemeingültige Regelung. Daher ist es wichtig, einen Schritt weiterzugehen und die individuelle Situation zu beurteilen.
Welche individuellen Regelungen gelten? Was sagt der Mietvertrag?
Die meisten Fragen, die sich im Laufe eines Mieterlebens stellen, werden über den Mietvertrag beantwortet. Hier wurde ganz sicher auch vermerkt, ob es erlaubt ist, auf dem Balkon zu grillen – und wenn ja, ob beispielsweise bestimmte Grill-Modelle erlaubt sind. Die schlechte Nachricht für alle passionierten Grillliebhaber: steht hier, dass es verboten ist, zu grillen, darf leider tatsächlich nicht gegrillt werden. Auch nur „nur einmal im Jahr“.
Mieter, die sich hierüber hinwegsetzen, riskieren eine Abmahnung – bei wiederholtem Verstoß sogar eine Kündigung. Immerhin haben sie besagten Vertrag unterschrieben und haben somit ihr Einverständnis zu den entsprechenden Regeln gegeben.
Vorgaben in den einzelnen Regionen können sich voneinander unterscheiden
Abgesehen davon, dass ein entsprechendes Verbot über die Hausordnung bzw. den Mietvertrag geregelt werden kann, gilt auch, dass die Rechtslage in puncto Grillen in Deutschland nicht einheitlich ist. Regeln, die beispielsweise in einer bestimmten Stadt gelten, können in der anderen Stadt schonwieder nicht relevant sein. In manchen Städten ist es zum Beispiel erlaubt x-mal im Jahr zu grillen, in anderen Regionen gilt es als Grundvoraussetzungen, dass die Nachbarn frühzeitig informiert wurden.
Wer sich durch den Grill-Geruch, der durch seine Nachbarn hervorgerufen wird, jedoch beeinträchtigt fühlt, sollte sich im ersten Schritt in Erinnerung rufen, dass hinter der Aktion nicht grundsätzlich eine böse Absicht stecken muss. Gerade WEIL es keine einheitliche Regelung gibt, wissen viele Grill-Liebhaber überhaupt nicht, dass sie gegebenenfalls gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen.
Wie so oft ist es am besten, miteinander zu reden, um so – im Idealfall – die bestmögliche Lösung zu finden.
Grillen und den Frieden in der Nachbarschaft bewahren? So kann es klappen!
Um Streitigkeiten mit den Nachbarn vorzubeugen, ist es im ersten Schritt wichtig, eine unangenehme Geruchsbelästigung zu vermeiden. Denn: auch dann, wenn der Vermieter grundsätzlich mit dem Grillen auf dem Balkon einverstanden ist, lohnt es sich sicherlich nicht, einen langen Streit vom Zaun zu brechen.
Am einfachsten ist es, sich daher für einen Grill zu entscheiden, bei dem sich kein Rauch entwickelt. Elektrogrills haben sich hier im Laufe der Zeit zur echten Alternative zu Holzkohle Modellen entwickelt. Mit Hinblick auf den Geschmack ergibt sich hierbei kein großer Unterschied. Lediglich der charakteristische Geruch bleibt aus.
Eine weitere Möglichkeit, die sich unter anderem auch für all diejenigen anbietet, die mit Hinblick auf ihren Holzkohle Grill keine Kompromisse eingehen möchten: eine nachbarschaftliche Einladung.
Möglicherweise lassen sich die Nachbarn bei einem kühlen Getränk und bei den dazugehörigen Köstlichkeiten davon überzeugen, dass das Grillen im Sommer durchaus ein wenig mehr Lebensqualität bedeuten kann?