Die Erfindung des Tiefkühlfachs hat viele Vorteile in die heimische Küche gebracht. Durch die niedrigen Temperaturen bleiben Lebensmittel wesentlich länger haltbar als im Kühlschrank.
Zudem dient das Tiefkühlfach als Lagerungsort für fertige Tiefkühlprodukte.
Aber: gibt es eigentlich auch Lebensmittel, die nicht in das Tiefkühlfach gehören? Tatsächlich existieren einige Produkte, die nicht eingefroren werden können bzw. sollten.
Doch um welche Speisen handelt es sich hierbei genau? Gibt es eine „Grundregel“? Die folgenden Hinweise können dabei helfen, Lebensmittel noch besser zu lagern und klassische Fehler zu vermeiden.
Lebensmittel Nr. 1: Blattsalate
Zu den Blattsalaten gehören unter anderem der Kopfsalat, der Eisbergsalat und der Eichblattsalat. Sie zeichnen sich durch einen relativ hohen Wasseranteil aus. Durch das Einfrieren verliert der Salat seine knackige Konsistenz und wird matschig. Nach dem Auftauen ist er dann in der Regel im rohen Zustand ungenießbar.
Übrigens durchläuft Blattspinat denselben Prozess. Bei ihm spielt es jedoch keine Rolle, da er nach dem Auftauen ohnehin gekocht wird.
Lebensmittel Nr. 2: Kartoffeln
Wenn rohe Kartoffeln eingefroren und dann aufgetaut werden, verändern auch sie ihre Konsistenz. Gleichzeitig schmecken sie danach extrem süß.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen! Fertiggerichte wie Kroketten, Pommes und Reibekuchen sind natürlich dazu geeignet, um im Tiefkühlfach aufbewahrt zu werden.
Lebensmittel Nr. 3: Eier
Rohe Eier können durch Einfrieren nicht länger haltbar gemacht werden. Durch die Kälte ist es sogar möglich, dass die Schale zerplatzt. Auch in gekochter Form gehören sie nicht in das Tiefkühlfach. Sie würden durch die niedrigen Temperaturen lediglich zäh und gummiartig werden.
Sie sind am besten im Kühlschrank aufgehoben. Dadurch erhöht sich die Haltbarkeit von 10 – 20 Tagen in der Regel auf bis zu vier Wochen.
Lebensmittel Nr. 4: Milchprodukte
Milch, Joghurt, Quark und andere Milcherzeugnisse werden nach dem Einfrieren ungenießbar. Sie werden flockig, krümelig und wässrig. Je höher der Fettgehalt in dem Produkt, desto unangenehmer wird dabei das Ergebnis.
Grundsätzlich gilt jedoch auch, dass sich die meisten Milchprodukte lange im Kühlschrank halten und auch die Überschreitung des MHD oft kein Grund dafür ist, die Milch oder den Quark wegzuwerfen. Ein kurzer Geruchstest gibt in der Regel Aufschluss.
Lebensmittel Nr. 5: Frisch- und Weichkäse
Frischkäse und Weichkäse gehören ebenfalls nicht ins Tiefkühlfach. Frischkäse verliert ansonsten seine Cremigkeit und wird flockig.
Auch ein leckerer Weichkäse wird nach dem Einfrieren zu einer breiigen Masse. Für beide Käsesorten stellt der Kühlschrank den besten Lagerungsort dar.
Eine Ausnahme in der Kategorie Käse gibt es dennoch: Hartkäsesorten büßen zwar ein wenig an Geschmack ein, können ansonsten aber bedenkenlos im Tiefkühlfach aufbewahrt werden.
Im schlimmsten Fall beginnt dieses Lebensmittel, leicht zu bröseln. Wer sich mit dieser leichten Veränderung in der Konsistenz nicht anfreunden kann, sollte den Hartkäse einfach im Kühlschrank lagern.
Lebensmittel Nr. 6: Roher Biskuit- und Brandteig
Teig ist nicht gleich Teig! Und genau deswegen muss jede Sorte anders gelagert werden. Roher Biskuit- und Brandteig gehören unter keinen Umständen ins Tiefkühlfach. Ansonsten können beide danach nicht mehr weiterverarbeitet werden.
Bei Mürbeteig, Blätterteig und Hefeteig hingegen ist ein Einfrieren jedoch ohne Probleme möglich. Fertige Backwaren wie Brot, Brötchen und Kuchen können ebenfalls ohne Bedenken im Tiefkühlfach gelagert werden.
Lebensmittel Nr. 7: Obst und Gemüse mit einem hohen Wassergehalt
Viele verschiedene, aber eben nicht alle Gemüsesorten sind als Tiefkühlprodukt erhältlich. Und genau das hat einen bestimmten Grund. Gemüse, das sich durch einen hohen Wasseranteil auszeichnet, wie beispielsweise Gurken, Tomaten und Rettich, hat im Tiefkühlfach nichts zu suchen.
Dasselbe gilt auch für Obst mit einem hohen Wasseranteil. Wassermelonen, Beeren, verschiedene Südfrüchte und Co. verlieren ebenfalls an Konsistenz und werden matschig.
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